Frankfurt am Main, 28. April 2025. 576 Versicherte aus Hessen haben der Techniker Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Die meisten Verdachtsfälle betreffen den chirurgischen Bereich (178 Fälle) sowie die Fachrichtungen Zahnmedizin (98) und Geburtshilfe (46). Ungefähr bei jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht. Bundesweit wurden der TK im vergangenen Jahr 6.431 Verdachtsfälle gemeldet.

Hohe Dunkelziffer

Wissenschaftliche Studien gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Behandlungsfehler deutlich höher liegt als die offiziell erfassten Fälle, da viele Fehler von Patientinnen und Patienten gar nicht als solche erkannt werden. "Versicherte können oftmals nur schwer feststellen, ob ihre Erkrankung schicksalhaft verläuft oder ob gesundheitliche Beschwerden bestehen, weil das medizinische Behandlungsteam einen Fehler gemacht hat", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Überall, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren, doch gerade im Gesundheitswesen können sie weitreichende Folgen haben. Aus Sicht der TK in Hessen ist es daher notwendig, die geplante Klinikreform weiter voranzutreiben, die eine stärkere Spezialisierung der Kliniken vorsieht. "Wenn sich Krankenhäuser spezialisieren und auf die Leistungen konzentrieren, für die sie personell und technisch ausgestattet sind, erhöht das die Patientensicherheit. Das trägt mit dazu bei, Behandlungsfehler zu vermeiden", so Voß. 

Die TK fordert zudem eine Meldepflicht für Behandlungsfehler für alle medizinischen Einrichtungen. "Aktuell werden Fehler nur erfasst, wenn Patientinnen und Patienten sie selbst melden. So bleiben viele Fehler unentdeckt. Besser wäre es, jeden einzelnen Vorfall systematisch auszuwerten und aus Fehlern Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit zu ziehen. So könnten Arbeitsabläufe und -prozesse sicherer gestaltet und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden", sagt Voß.

Unterstützung für Versicherte

Viele Versicherte wissen nicht, wie sie ihre Rechte einfordern können. Die TK unterstützt Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, daher mit einer Beratungshotline (Telefon 040 - 4606612140), einem Online-Lotsen unter tk.de und einer Beratungsbroschüre . Die Erfolgschancen sind umso besser, je genauer der Krankheitsverlauf dokumentiert wird.

Betroffenen empfiehlt die TK, im Verdachtsfall zeitnah ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger zu erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse zu wenden. Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK medizinische Gutachten erstellen lassen, die für die Versicherten in der Regel kostenfrei sind. Patientinnen und Patienten können die Gutachten auch für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen.

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