Verdacht auf Behandlungsfehler - TK-Versicherte in NRW melden 1.687 Fälle
Pressemitteilung aus Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, 9. Mai 2025. Eine falsche Diagnose gestellt oder einen Tupfer im Körper vergessen: Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Fehlern bei ärztlichen Behandlungen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich im vergangenen Jahr 1.687 Versicherte an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt, weil sie eine Fehlbehandlung ihrer Ärztin oder ihres Arztes vermuteten. Jede dritte Beschwerde in NRW richtete sich gegen eine chirurgische Behandlung (33 Prozent), gefolgt von der Zahnmedizin/Kieferorthopädie (14 Prozent), und der inneren Medizin (8 Prozent). Die restlichen Verdachtsfälle verteilten sich auf Geburtshilfe und Gynäkologie (7 Prozent), Orthopädie (7 Prozent), Pflege (5 Prozent), Allgemeinmedizin (5 Prozent), Augenheilkunde (4 Prozent) und Neurologie/Psychiatrie (3 Prozent). Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 14 Prozent. Gleichzeitig geht die TK davon aus, dass es noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern gibt.
Meldepflicht muss kommen
Das Aufklären eines Verdachts auf Behandlungsfehler ist für Betroffene häufig ein schwieriges und zeitintensives Verfahren. Neben deutlich schnelleren Verfahren für die Entschädigung von Patientinnen und Patienten, fordert die TK eine Meldepflicht für Behandlungsfehler von allen medizinischen Einrichtungen. Aktuell würden Fehler nur erfasst, wenn Patientinnen und Patienten sie selbst meldeten. Dadurch bleiben viele Fehler unentdeckt und eine systematische Auswertung von Fehlerquellen und Verbesserungen sei kaum möglich.
Hilfe für Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten mit einem individuellen Beratungsangebot. Wichtig in jedem Einzelfall: Betroffene sollten schnellstmöglich ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse wenden.
Erhärtet sich der Verdacht, kann die Krankenkasse beim Medizinischen Dienst (MD) ein Gutachten in Auftrag geben. Patientinnen und Patienten können die Gutachten für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen, sofern sie diesen Weg beschreiten möchten.
Steffens: Datenschutz behindert teilweise bessere Aufklärung
"Theoretisch könnten Krankenkassen anhand von Datenanalysen mögliche Behandlungsfehler erkennen und ihre Versicherten darüber informieren. Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler haben, die Betroffenen nicht kontaktieren und sie darauf hinweisen", kritisiert Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung NRW, die strengen Datenschutzauflagen.
Hinweis für die Redaktion
Die TK bietet Betroffenen eine kostenlose Beratungsbroschüre zum Thema. TK-Versicherte können eine Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40) und einen Online-Lotsen nutzen.