Ist der Zahnersatz mangelhaft, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der ausländischen Praxis selbst geltend machen, meist am Sitz der Zahnärztin oder des Zahnarztes. Wir können Sie dabei aus rechtlichen Gründen leider nicht unterstützen.
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Deshalb sollten Sie bereits vor der Behandlung klären, ob die zahnärztliche Praxis eine zweijährige Gewährleistung gibt und wie eventuelle Nachbehandlungen erfolgen können.