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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Arzneimittel - Fragen und Antworten Alternative Arzneimittel In welchen Fällen werden die Kosten für alternative Arzneimittel direkt abgerechnet?
In welchen Fällen werden die Kosten für alternative Arzneimittel direkt abgerechnet? Bei medizinischer Notwendigkeit können Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in einigen Fällen ein Kassenrezept für pflanzliche Medikamente erhalten. Die Kosten werden dann direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.
 Dies ist der Fall bei:Kindern bis einen Tag vor dem zwölften GeburtstagJugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis einen Tag vor ihrem 18. GeburtstagPatienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn die alternativen Arzneimittel gemäß der sogenannten Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses nach den Arzneimittelrichtlinien als Therapiestandard gelten
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