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Startseite Leistungen und Mitgliedschaft Gut versichert in jeder Lebenslage Wenn Sie arbeitslos sind Ich bin privat versichert und arbeitslos. Kann ich mich jetzt gesetzlich versichern?
Ich bin privat versichert und arbeitslos. Kann ich mich jetzt gesetzlich versichern? Ja. Wenn Sie Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhalten, werden Sie versicherungspflichtig, es sei denn, Sie sind schon 55 Jahre alt oder älter.
Sie können dann Ihre private Krankenversicherung kündigen und sich wieder bei der TK gesetzlich versichern. Mitglied werden Erhalten Sie Bürgergeld, können Sie sich nicht gesetzlich krankenversichern, wenn Sie vorher privat versichert waren.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.
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