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Startseite Leistungen und Mitgliedschaft Gut versichert in jeder Lebenslage Versichert als freiwilliges Mitglied Häufige Fragen für freiwillig Versicherte Ich bin privat versichert. Kann ich mich freiwillig gesetzlich versichern?
Ich bin privat versichert. Kann ich mich freiwillig gesetzlich versichern? Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Zum Beispiel als Student oder wenn Sie als Arbeitnehmer regelmäßig mehr als 556 Euro, aber maximal 6.150 Euro (2025) pro Monat verdienen.
Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Diese Entscheidung können Sie nicht mehr rückgängig machen.Lediglich für Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, und für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, gibt es dafür eine Möglichkeit. Ich bin Künstler oder Publizist Ich erhalte Arbeitslosengeld I Auch wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist ausgeschlossen. Informationen dazu finden Sie unter Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.
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