Es gibt kein unabhängiges Gremium, das die Qualität und Angemessenheit von IGeL kontrolliert und wissenschaftlich absichert. Denken Sie bitte immer daran, dass das bestehende Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung alle medizinisch notwendigen Behandlungen abdeckt, einschließlich der erforderlichen Diagnostik.
Beispiele für IGeL sind Vorsorgeuntersuchungen wie die zur Früherkennung des grünen Stars (Glaukom), des Prostatakrebses (PSA-Screening) sowie die Professionelle Zahnreinigung.
Theoretisch kann eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen so gut wie jede ärztliche Leistung als IGeL anbieten, wenn sie oder er die Leistungen nicht über die TK-Gesundheitskarte abrechnen darf - etwa weil seine Qualifikation oder die Praxisausstattung nicht den Anforderungen der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses genügt.